Hörprobleme & Tinnitus 



HNO-ärztliche Abklärung bei Hörminderung und Ohrgeräuschen






Worum geht es? 


Hörprobleme können sich auf unterschiedliche Weise bemerkbar machen. 

Manche Menschen nehmen Gespräche schlechter wahr, andere haben Schwierigkeiten in geräuschvoller Umgebung. Auch Ohrgeräusche, wie Pfeifen oder Rauschen (Tinnitus), können auftreten. 

Solche Veränderungen des Hörens können vorübergehend oder dauerhaft sein und sollten bei anhaltenden Beschwerden fachärztlich abgeklärt werden. 

Wann ist eine ärztliche Abklärung sinnvoll?


Eine HNO-ärztliche Untersuchung kann sinnvoll sein, wenn: 

  • das Hörvermögen subjektiv nachgelassen hat


  • Gespräche schlechter verstanden werden


  • Ohrgeräusche wie Pfeifen, Brummen oder Rauschen auftreten


  • ein plötzlicher Hörverlust mit oder ohne Tinnitus (Ohrgeräusche) auftritt 


  • Hörprobleme bei Kindern oder Neugeborenen vermutet werden

Mögliche Ursachen


Hörstörungen und Tinnitus können unterschiedliche Ursachen haben. Dazu zählen unter anderem Veränderungen im Bereich des Mittel- oder Innenohres. Auch altersbedingte Veränderungen oder andere Einflüsse können eine Rolle spielen.

Eine genaue Einordnung ist nur durch eine fachärztliche Diagnostik möglich.

Wie wir Ihre Beschwerden einordnen

 ① 

Strukturierte

Abklärung

Ihre Beschwerden werden systematisch erfasst und fachärztlich bewertet

 ②  

Nachvollziehbare

Befundbesprechung

Wir erklären Ergebnisse verständlich und Transparent

 ③ 

Individuelles 

weiteres Vorgehen

Gemeinsam legen wir die nächsten sinnvollen Schritte fest

Unsere Diagnostik


In unserer HNO-Praxis führen wir eine umfassende Hördiagnostik für Kinder, Erwachsene und Neugeborene durch.

Zu den Untersuchungen gehören unter anderem:

  • Tonschwellenaudiogramm
    Messung der Hörschwelle für verschiedene Tonhöhen zur objektiven Einordnung einer Hörminderung


  • Sprachaudiogramm
    Beurteilung des Sprachverstehens bei unterschiedlicher Lautstärke


  • Tympanometrie und Impedanzmessung
    Untersuchung der Beweglichkeit des Trommelfells zur Beurteilung der Mittelohrfunktion


  • Stapediusreflexmessung
    Ergänzende Messung zur weiteren Differenzierung der Hörfunktion


  • Otoakustische Emissionen (OAE)
    Objektive Innenohrmessung, auch im Rahmen des Neugeborenen-Hörscreenings


  • Freifeldmessung
    Hörprüfung über Lautsprecher, z. B. bei Kindern oder im Rahmen einer Hörgeräteversorgung


  • Tinnitus-Matching
    Einordnung von Tonhöhe und Lautstärke eines wahrgenommenen Ohrgeräusches


Bei Tinnitus kann zusätzlich ein Tinnitus-Matching durchgeführt werden. 

Was passiert nach der Untersuchung?


Die Untersuchungsergebnisse werden ärztlich ausgewertet.

Im Anschluss besprechen wir die Befunde gemeinsam und erläutern das weitere Vorgehen.

Bei Bedarf kann eine Hörgeräteverordnung erfolgen.

Auch die Verordnung von Tinnitus-Maskern sowie die Überprüfung des Hörgeräteerfolgs gehören zu unserem Leistungsspektrum.

Typische Anliegen unserer Patientinnen und Patienten


  • Ich höre schlechter als früher.


  • Ich muss häufig nachfragen.


  • In lauter Umgebung verstehe ich wenig.


  • Ich nehme ein dauerhaftes Ohrgeräusch wahr.


  • Mein Kind soll einen Hörtest erhalten.

Wichtiger Hinweis



Die genannten Untersuchungen erfolgen nach individueller ärztlicher Einschätzung und ersetzen nicht das persönliche ärztliche Beratungsgespräch. 

Häufige Fragen

Was passiert bei einer Höruntersuchung? 

Untersuchen Sie auch Kinder und Neugeborene? 

Was ist ein Tinnitus?

Kann ein Hörgerät helfen? 

Ist die Untersuchung schmerzhaft? 

Was Sie bei uns erwartet


Sorgfältige

Abklärung

 Wir nehmen Ihre Beschwerden ernst und klären sie medizinisch fundiert ab. 


Verständliche

Beratung

 Wir erklären Befunde klar und ohne Fachjargon. 


Individuelle

Entscheidungen

 Keine Standardschablonen, sondern Lösungen, die zu Ihnen passen. 

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