Hörprobleme & Tinnitus
HNO-ärztliche Abklärung bei Hörminderung und Ohrgeräuschen
Worum geht es?
Hörprobleme können sich auf unterschiedliche Weise bemerkbar machen.
Manche Menschen nehmen Gespräche schlechter wahr, andere haben Schwierigkeiten in geräuschvoller Umgebung. Auch Ohrgeräusche, wie Pfeifen oder Rauschen (Tinnitus), können auftreten.
Solche Veränderungen des Hörens können vorübergehend oder dauerhaft sein und sollten bei anhaltenden Beschwerden fachärztlich abgeklärt werden.
Wann ist eine ärztliche Abklärung sinnvoll?
Eine HNO-ärztliche Untersuchung kann sinnvoll sein, wenn:
- das Hörvermögen subjektiv nachgelassen hat
- Gespräche schlechter verstanden werden
- Ohrgeräusche wie Pfeifen, Brummen oder Rauschen auftreten
- ein plötzlicher Hörverlust mit oder ohne Tinnitus (Ohrgeräusche) auftritt
- Hörprobleme bei Kindern oder Neugeborenen vermutet werden
Mögliche Ursachen
Hörstörungen und Tinnitus können unterschiedliche Ursachen haben. Dazu zählen unter anderem Veränderungen im Bereich des Mittel- oder Innenohres. Auch altersbedingte Veränderungen oder andere Einflüsse können eine Rolle spielen.
Eine genaue Einordnung ist nur durch eine fachärztliche Diagnostik möglich.
Wie wir Ihre Beschwerden einordnen
①
Strukturierte
Abklärung
Ihre Beschwerden werden systematisch erfasst und fachärztlich bewertet
②
Nachvollziehbare
Befundbesprechung
Wir erklären Ergebnisse verständlich und Transparent
③
Individuelles
weiteres Vorgehen
Gemeinsam legen wir die nächsten sinnvollen Schritte fest
Unsere Diagnostik
In unserer HNO-Praxis führen wir eine umfassende Hördiagnostik für Kinder, Erwachsene und Neugeborene durch.
Zu den Untersuchungen gehören unter anderem:
- Tonschwellenaudiogramm
Messung der Hörschwelle für verschiedene Tonhöhen zur objektiven Einordnung einer Hörminderung
- Sprachaudiogramm
Beurteilung des Sprachverstehens bei unterschiedlicher Lautstärke
- Tympanometrie und Impedanzmessung
Untersuchung der Beweglichkeit des Trommelfells zur Beurteilung der Mittelohrfunktion
- Stapediusreflexmessung
Ergänzende Messung zur weiteren Differenzierung der Hörfunktion
- Otoakustische Emissionen (OAE)
Objektive Innenohrmessung, auch im Rahmen des Neugeborenen-Hörscreenings
- Freifeldmessung
Hörprüfung über Lautsprecher, z. B. bei Kindern oder im Rahmen einer Hörgeräteversorgung
- Tinnitus-Matching
Einordnung von Tonhöhe und Lautstärke eines wahrgenommenen Ohrgeräusches
Bei Tinnitus kann zusätzlich ein Tinnitus-Matching durchgeführt werden.
Was passiert nach der Untersuchung?
Die Untersuchungsergebnisse werden ärztlich ausgewertet.
Im Anschluss besprechen wir die Befunde gemeinsam und erläutern das weitere Vorgehen.
Bei Bedarf kann eine Hörgeräteverordnung erfolgen.
Auch die Verordnung von Tinnitus-Maskern sowie die Überprüfung des Hörgeräteerfolgs gehören zu unserem Leistungsspektrum.
Typische Anliegen unserer Patientinnen und Patienten
- Ich höre schlechter als früher.
- Ich muss häufig nachfragen.
- In lauter Umgebung verstehe ich wenig.
- Ich nehme ein dauerhaftes Ohrgeräusch wahr.
- Mein Kind soll einen Hörtest erhalten.
Wichtiger Hinweis
Die genannten Untersuchungen erfolgen nach individueller ärztlicher Einschätzung und ersetzen nicht das persönliche ärztliche Beratungsgespräch.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer Höruntersuchung?
Untersuchen Sie auch Kinder und Neugeborene?
Was ist ein Tinnitus?
Kann ein Hörgerät helfen?
Ist die Untersuchung schmerzhaft?
Was Sie bei uns erwartet
Sorgfältige
Abklärung
Wir nehmen Ihre Beschwerden ernst und klären sie medizinisch fundiert ab.
Verständliche
Beratung
Wir erklären Befunde klar und ohne Fachjargon.
Individuelle
Entscheidungen
Keine Standardschablonen, sondern Lösungen, die zu Ihnen passen.
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